Schufa

Sie benötigen dringend finanzielle Mittel um bestehende Schulden oder Raten abzahlen zu können? Ein Kredit ohne Schufa klingt zwar verlockend, aber schlussendlich verschlimmert sich dadurch Ihre Verschuldung um einiges. Es gibt wesentlich effizientere Möglichkeiten sich finanzielle Freiheit zu verschaffen – auch kurzfristig bzw. schnell wenn es nötig ist.

Mit 20 Jahren Erfahrung im Bereich der Entschuldung und Umschuldung haben wir tausenden Kunden den Schritt in ein schuldenfreies Leben ermöglicht. Lassen auch Sie sich von uns unterstützen und nutzen Sie jetzt unsere kostenfreie Sofortanalyse über unser Onlineformular:

Gemeinsam erstellen wir mit Ihnen einen sinnvollen Plan, um Ihre Schulden in den Griff zu bekommen. Melden Sie sich jetzt per Online-Formular oder direkt telefonisch bei unseren Experten und lassen sich unverbindlich beraten. Das Team der Schuldenhilfe-Zentrale ist Ihr verlässlicher Partner. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei mit dem Geschäftssitz in Wiesbaden.

Die Schufa bearbeitet jährlich mehr als 110,7 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Davon sind 1,7 Millionen Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Daten einsehen wollen.


Folgende Daten werden von der Schufa gespeichert:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, (Geburtsort), (Geburtsname)
  • aktuelle Anschrift, frühere Anschriften (somit auch „Umzugsverhalten“)
  • Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts]
  • Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
  • Eröffnung von Konten (Girokonto, Pfändungsschutzkonto)
  • ausgegebene Kreditkarten
  • Einrichtung eines Telekommunikationskontos (Laufzeitverträge)
  • Kundenkonten des Handels, Versandhandels
  • Abweichendes Zahlungsverhalten
  • Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
  • Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
  • Missbrauch von Konten/Kreditkarten nach Nutzungsverbot
  • Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen
  • Bekanntmachungen
  • Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis)
  • Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
  • Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz)
  • Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse
  • Anfragen
  • Anfragen nach Branche
  • Konditionsanfragen

Die Höhe des Einkommens oder die Höhe des Kontostands werden nicht gespeichert.


Löschung der Daten

Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren, respektive zum Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Verzeichnung gelöscht – bei nicht titulierten Forderungen bis zu einer Summe von einschließlich 2.000 €, deren Meldung und Erledigung innerhalb von sechs Wochen geschieht, hingegen umgehend. Bei Minderjährigen erfolgt die Löschung direkt nach der Rückzahlung.


Melden Sie sich jetzt per Onlineformular oder direkt telefonisch bei unseren Experten und lassen sich kostenlos und unverbindlich beraten, damit es gar nicht erst soweit kommt.

Dies gilt für:

  • Kredite
  • nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte
  • titulierte Forderungen
  • Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte

Daten, die sich auf Giro- und Kreditkartenkonten sowie Handels- und Versandhandelskonten beziehen, werden nach Kontoauflösung gelöscht.


Geschäftspartner

Die Geschäftspartner der Schufa werden in drei Kategorien unterteilt:

  • A-Vertragspartner (Kreditkartenunternehmen, Kreditinstitute und Leasinggesellschaften) erhalten Positiv- und Negativmerkmale.
  • B-Vertragspartner (Nicht-Banken: Handel, Versandhandel, Elektronischer Handel, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren) erhalten Negativmerkmale. Die Schufa erbringt darüber hinaus für andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen zur Risikosteuerung und Kundenbetreuung.
  • F-Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten.


Eigenauskunft

Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei einem Unternehmen über sie gespeicherten Daten. Ebenfalls gibt es das Recht, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Eine kostenfreie Datenübersicht nach § 34 BDSG kann jeder Bürger einmal im Jahr schriftlich beantragen. Des Weiteren bietet die Schufa noch die Möglichkeit, kostenpflichtig Einsicht in die eigenen Daten zu nehmen – zum Einen permanent über das Onlineportal meineschufa.de und zum Anderen über das schriftliche Produkt „Bonitätsauskunft“.

Neben der Möglichkeit, die eigenen Informationen einzusehen, gehört zu den Basisfunktionen der kostenpflichtigen Pakete eine automatische Benachrichtigung per E-Mail und/oder SMS über Änderungen oder Abfragen der Daten durch Vertragspartner der Schufa. Darüber hinaus kann der eigene Basis-Score im persönlichen Bereich des Portals eingesehen werden.

Die schriftliche Bonitätsauskunft kann online über meineschufa.de, telefonisch oder schriftlich bestellt werden. Sie enthält zwei Dokumente: die beweiskräftige Auskunft für Dritte (wie Vermieter oder Arbeitgeber) und eine umfangreiche Auskunft für die persönliche Information.

Sollten der beantragenden Person fehlerhafte Daten auffallen, so kann sie sich an das Servicecenter der Schufa wenden.

Sie sind gefangen in der Schuldenfalle? Wir helfen Ihnen dabei in eine schuldenfreie Zukunft zu starten! Melden Sie sich kostenlos unter unserer kostenfreien Telefonnummer oder kontaktieren Sie uns über unser Onlineformular:


Scoring

Die Schufa bietet ihren Vertragspartnern auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 100, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die statistische Wahrscheinlichkeit angibt, dass ein Kredit bedient wird. Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Score-Wert ist abhängig vom Zweck, für den er angefragt wird – so erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als Mobilfunkanbieter.


Basisscore

Der Basisscore wird in der Eigenauskunft in Prozent angegeben und jeweils nach drei Monaten neu berechnet. Er liegt zwischen 0 % und 100 %, wobei hohe Werte besser sind und 100 % ein rein theoretischer Wert ist.

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Wenn die Schuldenlast zunimmt und Sie vor einem scheinbar unbezwingbarem Berg von Raten, Rechnungen und Mahnungen stehen, hängt es auch von Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab, welchen Schritt Sie als nächsten gehen sollten. Das Team der Schuldenhilfe Zentrale.de kann Sie hier kostenlos telefonisch beraten, welche Sofortmaßnahmen sinnvoll und erforderlich sind.